Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Fiedler Haustechnik GmbH, Schwachhauser Heerstraße 78, 28209 Bremen (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber über Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikarbeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
Bei umfangreichen Installationsarbeiten behalten wir uns vor, nach Vor-Ort-Besichtigung ein angepasstes Angebot zu erstellen.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Sanitärinstallationen (Wasser, Abwasser, Armaturen, Sanitärobjekte)
- Heizungsinstallationen (Gas, Öl, Wärmepumpen, Fernwärme, Fußbodenheizung)
- Klimatechnik (Split-Klimaanlagen, zentrale Lüftungssysteme)
- Badsanierung und -modernisierung
- Wartung und Instandhaltung
- Notdienst-Einsätze
§ 4 Termine und Fristen
Schriftlich bestätigte Ausführungstermine sind verbindlich. Bei Verzögerungen durch Materiallieferengpässe oder höhere Gewalt verschieben sich die Termine entsprechend.
Der Auftraggeber gewährt rechtzeitig Zugang zu den Räumlichkeiten.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die Angebotspreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen über 5.000 € netto sind Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt möglich. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Für Notdienst-Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten gelten gesonderte Zuschläge.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich ist, Wasser- und Stromanschlüsse nutzbar sind, notwendige Genehmigungen vorliegen und empfindliche Einrichtungsgegenstände geschützt werden.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung. Erfolgt keine fristgerechte Abnahme ohne Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Für eingebaute Bauteile gelten die Herstellergarantiebedingungen. Eigenmächtige Reparaturversuche können Gewährleistungsansprüche ausschließen.
§ 9 Haftung
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Für sonstige Schäden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung unter Beachtung der DSGVO und des BDSG verarbeitet.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bremen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Januar 2025